Optimale Versorgung - was muss beachtet werden?Wenn es um die Verordnung von Hilfsmitteln geht, stehen oftmals viele Fragen im Raum. Damit Sie die Versorgung erhalten, die Sie sich wünschen, ist es notwendig einige Punkte zu beachten. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen eine kleine Hilfestellung im Durcheinander von Erstattung, Zuzahlung und wirtschaftlicher Aufzahlung geben.
Kennen Sie eigentlich den Unterschied zwischen der Zuzahlung und einer wirtschaftlichen Aufzahlung?
Diese Frage verunsichert viele Betroffene. Generell gibt es Zuzahlungen seit Mitte der 70er-Jahre. Gesetzlich Versicherte beteiligen sich damit an den allgemeinen Gesundheitskosten. Für Ihre Stomaversorgung als "Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind", müssen Sie als gesetzlich Versicherter 10% der Kosten pro Verbrauchseinheit übernehmen, jedoch höchstens 10 Euro im Monat. Dies gilt unabhängig vom Preis des Produkts. Damit niemand finanziell überfordert wird, gibt es sogenannte Belastungsgrenzen. Wer bereits 2% des verfügbaren Haushaltsbruttoeinkommens (bzw. 1% bei schwerwiegend chronisch Kranken) zugezahlt hat, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Seit dem 01. Januar 2005 gelten für Hilfsmittel bundesweit einheitliche Festbeträge. Der Festbetrag oder alternativ die Fallpauschale (variiert von Kasse zu Kasse) legt dabei die Obergrenze fest, bis zu welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten, etwa für ein verordnetes Hilfsmittel, übernehmen. Bietet ein Leistungserbringer (z.B. Hersteller oder Händler) ein Produkt teurer an, ist die Differenz von Betroffenen selbst zu zahlen. Diese wirtschaftliche Aufzahlung ist zusätzlich zur Zuzahlung zu leisten, auch wenn bereits eine Befreiung für das Jahr besteht. Es lohnt sich also zu schauen, welche Leistungserbringer qualitativ hochwertige Hilfsmittel zum Festbetrag anbieten.
Hier finden Sie einen Überblick über typische Zuzahlungen.
Hier erfahren Sie wie Ihr Hilfsmittelrezept ausgefüllt werden muss.
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