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Hilfsmittelrezept 

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So sollte ihr Rezept aussehen.

Die Kosten für Inkontinenzhilfsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Festbeträge (z.B. bei Conveen Optima) erstattet. Dies gilt, wenn eine Inkontinenz des Grades 2 oder 3 vorliegt oder die Inkontinenz Folge einer Operation sowie einer Grunderkrankung wie beispielsweise Multipler Sklerose (MS) ist. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist, dass einer der folgenden Punkte gegeben ist:
  • Nur durch entsprechende Hilfsmittel ist die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich.
  • Die Hilfsmittel werden im Zusammenhang mit einer Dekubitusbehandlung eingesetzt.
  • Die Hilfsmittel sind unverzichtbar zur Prävention von Hautkrankheiten.

Hilfsmittel müssen auf einem separaten Rezept ausgewiesen sein. Die namentliche Verordnung eines konkreten Produkts ist möglich.
Um Nachfragen seitens der Krankenkasse zu vermeiden, sollte Ihr Arzt das Feld mit der Zifffer 7 für Hilfsmittel ankreuzen und auf dem Rezept folgendes vermerken:
  • die Bezeichnung des Hilfsmittels oder die 7-stellige Hilfsmittelnummer
  • ggf. die Größe des Hilfsmittels und die Gesamtstückzahl
  • den Verordnungszeitraum z.B. "Monatsbedarf"
  • den genauen Verordnungsgrund, also die vom Arzt festgestellte Krankheit.
Hier finden Sie ein Musterrezept am Beispiel von Conveen Optima.

Tipp: Inkontinenzhilfsmittel belasten das Budget Ihres Arztes nicht. Nehmen Sie einfach das Musterrezept mit und weisen Sie Ihren Arzt darauf hin.
 
Hier erhalten Sie Ihre Muster!

Ob Produktmuster, Ratgeber oder z.B. den Hilfsmittelpass - hier finden Sie einen Überblick und können gleich bestellen.

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