So sollte Ihr Rezept aussehen. Hilfsmittel müssen auf einem separaten Rezept ausgewiesen sein. Die namentliche Verordnung eines konkreten Produkts ist möglich. Um Nachfragen seitens der Krankenkasse zu vermeiden, sollte Ihr Arzt das Feld mit der Zifffer 7 für Hilfsmittel ankreuzen und auf dem Rezept folgendes vermerken: - die Bezeichnung des Hilfsmittels oder die 7-stellige Hilfsmittelnummer
- ggf. die Größe des Hilfsmittels und die Gesamtstückzahl
- den Verordnungszeitraum z.B. "Monatsbedarf"
- den genauen Verordnungsgrund, also die vom Arzt festgestellte Krankheit.
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